Hartz IV: Millionenloch im Kreishaushalt — CDU: ‘Schlimmste Befürchtungen übertroffen’ — ‘Arbeitsgemeinschaft mit der Arbeitsagentur zunächst nicht eingehen’
Die Hartz IV-Reform führt im Kreishaushalt zu Mehrkosten von 850.000 Euro. Einschließlich der bereits veranschlagten Kosten von 335.000 Euro muss der Kreis damit alleine durch Hartz IV Mehrausgaben von 1,2 Millionen Euro verkraften. ‘Damit werden’, so betonen Fraktionschef Karl-Heinz Sundheimer und Michael Schneider, Sprecher des Arbeitskreises ‘Soziales’ der CDU-Kreistagsfraktion, ‘unsere schlimmsten Befürchtungen noch übertroffen. Das sprengt alle bisherigen Finanzplanungen des Kreises. Sofern der Bund seine Kostenbeteiligung senkt – dies hat Bundesminister Clement in den Raum gestellt — würde sich das Haushaltsloch sogar noch auf 2,5 Millionen Euro vergrößern.’
Michael Schneider bezieht sich dabei auf einen Sachstandsbericht der Kreisverwaltung, den die CDU beantragt hat und der in der nächsten Sitzung des Kreis- und Umweltausschusses am 4. April diskutiert werden soll. Aus dem Bericht ergebe sich, so der Christdemokrat, dass die Software der Arbeitsagentur immer noch nicht in der Lage sei, die Leistungsempfänger nach Wohnorten aufzulisten. Dies wäre jedoch notwendig, um die entsprechenden Kostenanteile der Städte und Gemeinden zu ermitteln. In der Folge müsse der Kreis Kosten vorfinanzieren, die eigentlich die Kommunen zu tragen hätten.Auf der kommunalen Seite habe es, zitiert Karl-Heinz Sundheimer den Sachstandsbericht weiter, beim Erstellen der Bescheide und der Auszahlung der Hilfeleistungen kaum Probleme gegeben. Mit Nachdruck betont er: ‘Entgegen der Behauptung von Clement sind bei uns auch keine Sozialhilfeempfänger zu Lasten des Bundes an die Arbeitsagenturen abgeschoben worden.’
Andererseits gebe es erhebliche Probleme bei Kreisen, die mit der Arbeitsagentur bereits eine Arbeitsgemeinschaft gebildet hätten. So würde beispielsweise die rigoros zentralistische Vorgehensweise der Bundesagentur gegenüber den Arbeitsgemeinschaften kritisiert. Dies führe häufig dazu, dass nicht nur die Kommunen, sondern auch die vielfach gebildeten Beiräte der Arbeitsgemeinschaften faktisch keinen Einfluss auf deren Arbeit hätten. Hinzu komme häufig fehlendes oder nicht ausreichend qualifiziertes Personal bei der Bundesagentur. Dadurch finde in den Arbeitsgemeinschaften die Förderung und Vermittlung Arbeit Suchender zurzeit kaum oder nur sehr begrenzt statt.
Das Fazit von Karl-Heinz Sundheimer und Michael Schneider: ‘Diese Kreise befinden sich damit in einer Gesamthaftung, haben aber tatsächlich überhaupt keinen Einfluss und keine Steuerungsmöglichkeiten. Angesichts dieser Situation ist der Kreis Ahrweiler gut beraten, zunächst keine Arbeitsgemeinschaft mit der Arbeitsagentur einzugehen.’