Sinn von Rettungsflößen bleibt offen — Sicherheitsvorschriften in der Rheinschiffahrt — Wilhelm Josef Sebastian MdB (CDU) kritisiert Haltung der Bundesregierung
Als halbherzig kritisiert der rheinland-pfälzische CDU-Bundestagsabgeordnete Wilhelm Josef Sebastian, Mitglied im Verkehrsausschuss, die Haltung der Bundesregierung zu den anstehenden Verschärfungen. Nach einem Bericht der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, Iris Gleicke (SPD), in der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses wird die Bundesregierung am 25. November in der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt (ZKR) den Vorschlägen zur Verschärfung der Sicherheitsrichtlinien zustimmen. Es bleibt bei der Haltung der rot-grünen Bundesregierung, dass das Gewerbe in der Beweispflicht dafür bleibt, dass Rettungsflöße unsinnig sind.
Der Bundesrat hatte mit dem Binnenschifffahrtsgewerbe gemeinsam verlangt, dass die ZKR ihrerseits den Beweis antreten müsse, dass Rettungsföße auf dem Rhein eine geeignetes Instrument zur Verbesserung der Sicherheit bei Unfällen sind. Nunmehr soll eine gemeinsame Kommission von Gewerbe und staatlichen Stellen diese Frage untersuchen.
Der öffentliche Druck in dieser Frage hat nach Sebastians Auffassung zumindest dazu geführt, dass einige andere zentrale Forderungen des Binnenschiffahrtsgewerbes erfüllt werden konnten. So wird auf die Nachrüstungspflicht auf den so genannten Zwei-Abteilungsstatus verzichtet; nur neue Schiff müssen dieses Erfordernis erfüllen. Die bedeutet, dass zwei Schotträume eines Schiffes voll Wasser laufen können und das Schiff trotzdem seine Manövrierfähigkeit behält.
Kritik übt der Christdemokrat auch daran, dass das Parlament in dieser Frage im wahrsten Sinne des Wortes geschickt ‘umschifft’ worden sei. ‘Außer der Kenntnisnahme des Berichts von Frau Gleicke konnte der Verkehrsausschuss in dieser Frage nichts machen;’ so Wilhelm Josef Sebastian, ‘obwohl sich die Union im Ausschuss inhaltlich voll und ganz der einstimmigen Beschlussvorlage des Bundesrates abgeschlossen hat’.