Resolution gegen die Auflösung der geburtshilflichen Abteilung im Krankenhaus Adenau — CDU will Resolutionen im Kreistag
Die CDU-Kreistagsfraktion wird in der nächsten Kreistagssitzung eine Resolution gegen die Auflösung der geburtshilflichen Abteilung im Krankenhaus Adenau einbringen. Sie wendet sich mit diesem Anliegen gegen ein weiteres negatives strukturpolitisches Signal für den ländlichen Raum, der anscheinend schleichend ausgehöhlt werden soll.
Außerdem weist die CDU darauf hin, dass sie diese Entscheidung im Hinblick auf etwaige Notfälle und Komplikationen nicht für verantwortbar hält. Im Landeskrankenhausplan werde, so der Fraktionsvorsitzende Karl-Heinz Sundheimer, ein relativ ortsnahes Angebot an Frauenheilkunde und Geburtshilfe zugesagt. Außerdem gebe es Zuschläge auf allpauschalen, um bestimmte Standorte in dünnbesiedelten Gebieten zu erhalten. Dies müsse, so Sundheimer, für Adenau eingefordert werden. Er begrüßt hierbei ausdrücklich alle Initiativen, die im Adenauer Bereich und auf Kreisebene hierzu ergriffen wurden.
Auch in der Frage des Erhalts der Abteilung ‘Disposition Heer’ im Logistikzentrum der Bundeswehr in Bad Neuenahr-Ahrweiler entschied die CDU-Fraktion in ihrer Sitzung am Montag dieser Woche, dass eine gemeinsame Resolution mit den übrigen Kreistagsfraktionen in dieser Frage angestrebt werden soll.
Die CDU-Politiker sehen hier den finanziellen Mehraufwand durch die Standortverlagerung, der angesichts der desolaten Kassenlage im öffentlichen Bereich nicht mehr zu vertreten sei. Sie weisen auf den Verlust der Arbeitsplätze im Kreis hin, betonen aber auch ausdrücklich, dass sie auf Seiten der 350 überwiegend im zivilen Bereich betroffenen Mitarbeiter stehen, deren Lebensplanung hier betroffen ist und die im Gegensatz zu Soldaten der Unteroffiziers- und Offizierslaufbahnletztlich nicht mit Umzügen rechnen mussten. CDU-Fraktionsvorsitzender Karl-Heinz Sundheimer ist der Ansicht, dass sich die Kolleginnen und Kollegen der übrigen Kreistagsfraktionen auch nicht diesem berechtigten Anliegen der Mitbürger, aber auch von Kreis und Kreisstadt widersetzen werden.