Wilhelm Josef Sebastian MdB (CDU) freut sich über Zusage aus dem Ministerium — ‘Mehrgenerationenhaus’ in Bad Neuenahr-Ahrweiler wird in die Bundesförderung aufgenommen
Das Projekt ‘Mehrgenerationen¬haus’ in Bad Neuenahr-Ahrweiler erhält die erwartete Bundesförderung. Diese Nachricht erhielt jetzt der CDU-Bundestagsabgeordnete Wilhelm Josef Sebastian aus dem Bundesfamilienministerium. Im Rahmen der dritten Ausschreibungsphase wurden jetzt bundesweit weitere 38 Einrichtungen ausgewählt, zu denen auch das Projekt im Kreis Ahrweiler zählt.
Sebastian hatte nach den ersten Ausschreibungsphasen 2007, in der Bad Neuenahr-Ahrweiler noch nicht berücksichtigt werden konnte, seinen CDU-Bundestagskollegen und Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Hermann Kues, um Unterstützung für das Projekt gebeten. Vor allem auch die intensiven Anstrengungen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler in den letzten Monaten mit der Entwicklung eines tragfähigen Konzeptes zahlen sich jetzt aus, so der Christdemokrat.
Das Projekt in der ehemaligen Grundschule in der Weststraße in Bad Neuenahr-Ahrweiler, in dem verschiedene familienspezifische Beratungs- und Weiterbildungsangebote unter ‘einem Dach’ vereint werden sollen, hat damit die letzte große Hürde genommen. Die Förderung ist so ausgelegt, dass für jedes Mehrgenerationenhaus 40.000 Euro jährlich aus Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt werden, von denen je die Hälfte für Personalausgaben und für Sach- und Honorarausgaben verwandt werden dürfen. Insgesamt erhält damit jedes Mehrgenerationen¬haus 200.000 € über die Gesamtlaufzeit von 5 Jahren. Vom Land Rheinland-Pfalz erwartet man als Anschubfinanzierung einen einmaligen Zuschuss von 20.000 Euro.
Der Kreis Ahrweiler beteiligt sich auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion aus dem Vermögenshaushalt im Jahr 2009 und 2010 mit je 100.000 Euro als Investitionskostenzuschuß. Ferner wird der Kreis, analog der Förderung hauptamtlicher Fachkräfte in der Jugendhilfe, eine laufende Förderung zu den Personal- und Sachkosten eines noch zu beschäftigenden Mitarbeiters des Mehrgenerationenhauses gewähren.