Google Street Fahrzeuge bald auch im Kreis Ahrweiler unterwegs — Widerspruch ist möglich
Derzeit werden in weiten Teilen Deutschlands und nach Angaben von Google (unter www.maps.google.de/help/maps/streetview) jetzt im Frühjahr auch im Kreis Ahrweiler Straßenansichten für den Internetdienst ‘Google Streetview’ mit Kamerafahrzeugen aufgenommen.Darauf weist die stellvertretende CDU Kreisvorsitzende Ingrid Näkel-Surges hin. Anschließend will ‘Google Streetview’ die detaillierten Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Die Einsätze finden statt, um Straßenpanoramen aufzunehmen, die es dem Internetnutzer erlauben, bei einem virtuellen Spaziergang einen Straßenzug aus der Perspektive eines Fußgängers zu betrachten. Hierzu muss lt. Angaben von Google in Google Maps lediglich die Funktion Street View mittels der Schaltfläche ‘Straßenansicht’ aktiviert werden. Das Unternehmen unterstreicht die Nützlichkeit dieser Funktion, da eine Vielzahl praktischer Anwendungen möglich ist, zum Beispiel ‚dass man sich den genauen Ort eines wichtigen Termins im Vorfeld ansehen und das nächste Cafe ausfindig machen oder ganz einfach seine Routenplanung optimieren kann.
‘Dabei ist ‘Google Streetview’ für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht’, so Ilse Aigner CSU, Bundesministerin für Verbraucherschutz. Wichtigste Erkenntnis ist, dass trotz rein zufälliger Bildaufnahmen und dem Einsatz von modernster Technologie nicht auszuschließen ist, dass mittels Zusatzwissen (Kleidung, Haarfarbe, Gesichtsform) Personen, ggf. in kompromittierenden Situationen, aufgenommen werden. Ebenso kann es dazu kommen, dass das Erscheinungsbild des eigenen Grundstücks, was man eigentlich nicht der Öffentlichkeit preisgeben wollte, plötzlich einer weltweiten Öffentlichkeit gezeigt wird. Denn auch sachliche Verhältnisse einer bestimmbaren Person, wie z.B. Angaben über das Eigentum oder die Wohnverhältnisse; der äußeren Gestaltung von Haus, Wohnung und Garten mit Rückschlussmöglichkeiten auf Ausstattung, finanzielle Verhältnisse, soziales Niveau und städtebauliche Einbindung, Infrastruktur, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit und vieles mehr erhalten kann, stellen personenbezogene Daten dar.
Bei den Aufnahmen ist die Kamera in 2,50 Meter Höhe angebracht, so dass auch über Hecken und Zäune fotografiert werden kann. Bürgern, die sich dadurch in ihrer Privatsphäre verletzt sehen, weil auch persönliche Daten wie Autokennzeichen und Gesichter zu erkennen sein können, empfiehlt Näkel-Surges Widerspruch einzulegen. Derzeit kann das Bildmaterial deutscher Städte im Internet noch nicht abgerufen werden.
Die Staatssekretärin im Bundesverbraucherministerium Julia Klöckner informiert ‚dass Google mittlerweile das Unkenntlichmachen von Gesichtern und Kraftfahrzeugkennzeichen durch eine so genannte ‘Verpixelung’ zugesagt hat sowie die Möglichkeit, schon vor oder auch erst nach der Veröffentlichung zu widersprechen und bei Widersprüchen auch die Rohdaten zu löschen.
Das Bundesverbraucherministerium stellt unter www.bmelv.de ein Musterschreiben dafür zur Verfügung. Betroffene Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, sollen vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Bei Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (z.B. Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung, sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.