Im Fokus: Bedarfsgerechte Ausgestaltung von KITA-Plätzen — CDU-Kreistagsfraktion widerspricht Thesen der Grünen zur Kinderbetreuung
Kritisch reagiert die CDU-Kreistagsfraktion Ahrweiler auf jüngste Pressemeldungen der GRÜNEN zur Situation im Bereich der Kindertagesstätten. ‘Die Aussage von Grünen-Kreistagsmitglied Ute Reuland, der Kreis Ahrweiler sei auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs von 2jährigen auf einen Kindergartenplatz ungenügend vorbereitet, ist unzutreffend und ferner weder fach- noch sachgerecht’, so Fraktionschef Karl-Heinz Sundheimer und der CDU-Sprecher im Kreistag für ‘Jugend und Soziales’, Michael Schneider.
Nach Ansicht der CDU ist es ziemlich dreist zu behaupten, der ‘Rechtsanspruch für drei- bis sechsjährige Kinder werde in Bad Breisig nicht erfüllt.’ Laut Geburtenstatistik leben in Bad Breisig zwar mehr Kinder zwischen drei und sechs Jahren, als Plätze in Kinder-tagesstätten bereit stehen, so Michael Schneider. Die tatsächliche Inanspruch¬nahme gestalte sich jedoch derart, dass die vorhanden Plätze bisher ausreichten. Der Christ-demokrat führt dazu aus, dass die Kindertagesstättenbedarfsplanung sich an der tatsächlichen Nachfrage orientieren muss. ‘Aus Sicht der öffentlichen Finanzen sind Leerstände und Überkapazitäten zu vermeiden,’ ergänzt der Fraktionsvorsitzende Karl-Heinz Sundheimer.’ Zu keinem Zeitpunkt gab es in der Verbandsgemeinde Bad Breisig eine höhere Nachfrage als vorgehaltene Plätze!’
Fakt sei es auch, dass die Planungsräume im Kreis Ahrweiler sich auf Städte, Verbands-gemeinden und die verbandsfreie Gemeinde Grafschaft beziehe. Innerhalb dieser Gebietskörperschaften konnte und kann die Nachfrage nach wohnortnahen Plätzen in Kindertages¬stätten für die drei- bis sechsjährigen Kinder überall befriedigt werden. ‘Darüber hinaus haben wir als CDU im Kreistag seit vielen Jahren den kreisweiten Ausbau von Krippengruppen und der verschiedenen Formen der altersgemischten Gruppen vorangetrieben,’ erläutern die beiden Christdemokraten, ‘damit wir auch bedarfsgerechte Angebote für Kinder unter drei Jahren aufbauen und bereitstellen können.’
Michael Schneider verweist auch auf die Bandbreite der Schätzungen für die Inanspruchnahme für Kita-Plätze durch 2–3jährige Kinder, für die ab Sommer ein Rechtsanspruch bestehe. Erfahrungswerte dazu lägen keine vor. Wurde im Kindertages-stättenbedarfsplan in 2007 noch von einer 40 Prozent Inanspruchnahme aller 2jährigen ausgegangen, so geht man mittlerweile von 60 Prozent, vereinzelt sogar mehr, aus. Mit Blick auf die Situation in Sinzig, wo Kindertagesstättenplätze für Schulkinder (Hortplätze) in Plätze für Kinder mit Rechtsanspruch (2–3jährige) umgewandelt werden., verweist Schneider auf vorhandene andere Angebote für Schulkinder. ‘Es gibt eine betreuende Grundschule, eine Ganztagsgrundschule sowie Angebote des HOT Sinzig, die in Anspruch genommen werden können.’ Karl-Heinz Sundheimer verweist abschließend auf die Möglichkeiten des von der CDU initiierten Förderprogramms des Kreises zugunsten ehrenamtlicher Betreuungsinitiativen für Schulkinder.