CDU-Kreisvorsitzende richten Appell an Bundeskanzlerin Merkel — Guido Ernst MdL fordert Einhaltung des Bonn/Berlin-Gesetzes
Die stets zugesicherte Einhaltung des Bonn/Berlin-Gesetzes muss eingehalten und darf nicht in Frage gestellt werden, denn geht dabei für die Betroffenen um deren Arbeitsplätze, um die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region und insbesondere und nicht zuletzt auch um das Vertrauen der Menschen in die Politik’, bekräftigt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Guido Ernst. Der hat sich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Ahrweiler, gemeinsam mit acht weiteren CDU-Kreisvorsitzenden aus der Region, mit einem entsprechenden Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gewandt.
Im Bonn/Berlin-Gesetz, dem Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands, regelte der Deutsche Bundestag unter anderem den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbehörden und anderer Bundeseinrichtungen in die Bundesstadt Bonn. Konkret gibt das Gesetz der Stadt Bonn Zusagen über den Erhalt des Politikstandortes Bonn, für den ‘der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien (…) erhalten bleibt.’
Äußerungen des Bundesverteidigungsministers Thomas de Maiziere hatten in jüngster Vergangenheit Besorgnis und Irritationen hervorgerufen. Seine Aussagen, dass man nicht am Buchstaben des Gesetzes hängen solle, war in weiten Kreisen schon als Abkehr vom Bonn/Berlin-Gesetz interpretiert worden. Im Brief an die Kanzlerin heißt es bezüglich des Vertrauens der Menschen in die Politik: ‘Dieses Vertrauen wird seit Wochen durch immer neue Meldungen über Umzugsplanungen des Bundesverteidigungsministeriums strapaziert.’
Auch wenn der Bundesverteidigungsminister diese Meldungen bisher nicht bestätigt habe, so trage er in erheblichem Maße zu der zunehmenden Verunsicherung bei, ‘indem er durch seine Äußerungen den Eindruck erweckt, er sei bereit, sich faktisch über das Gesetz hinwegzusetzen. Zudem hat er für massive Kritik gesorgt, als er die Bevölkerung unserer Region vor wenigen Wochen in einem Interview ausdrücklich davor gewarnt hat, sich auf die geltende Gesetzesgrundlage zu berufen.’
Es stehe außer Frage, dass die Bundeswehrreform nicht ohne Auswirkungen auf die Standorte bleiben könne. ‘Dies’, so Ernst und die anderen CDU-Kreisvorsitzenden, ‘gilt selbstverständlich auch für unsere Region einschließlich der Hardthöhe. Wir haben mehrfach betont, dass wir für entsprechende Gespräche gerne zur Verfügung stehen und bereit sind, die Umsetzung der Reform in unserer Region zu unterstützen.’
Nicht akzeptabel sei jedoch, wenn sich die Befürchtungen bestätigen würden, dass der Bundesverteidigungsminister die Bundeswehrreform zum Anlass nehmen könnte, die gesetzlich verankerte Aufgabenteilung zwischen Bonn und Berlin in Frage zu stellen. ‘Wir erwarten, dass die Bundeswehrreform selbstverständlich auf der Grundlage der geltenden Gesetze umgesetzt wird. Dazu gehört auch das Bonn/Berlin-Gesetz’, erklären die Vorsitzenden der CDU-Kreisverbände Ahrweiler, Neuwied, Bonn, Rhein-Sieg, Rhein-Erft, Rhein-Berg, Oberberg, Köln und Leverkusen.
Zudem betonen die Kreisvorsitzenden in ihrem an Kanzlerin Merkel gerichteten Brief, die Menschen müssten sich darauf verlassen können, dass die Bundesregierung nach Recht und Gesetz handelt. Wenn die Zweifel, die daran in den letzten Wochen aufgekommen seien, nicht zügig und vollständig ausgeräumt würden, wäre dies nicht nur in der Sache völlig inakzeptabel.