Wahlberechtigte sollen künftig Wahlzettel grundsätzlich zugeschickt bekommen — CDU-Landtagsabgeordnete Guido Ernst und Horst Gies
Als Konsequenz aus den zurückliegenden Kommunalwahlen spricht sich die CDU-Landtagsfraktion dafür aus, die Wahlen in Rheinland-Pfalz zu erleichtern. ‘Aufgrund des Umfangs der Wahlzettel und der Vielzahl der zu vergebenden Stimmen sollten die Wahlzettel bei Kommunalwahlen generell den Bürgerinnen und Bürger vorab nach Hause geschickt werden’, so Guido Ernst. Seit Jahren sei die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen rückläufig. Die zurückliegenden Kommunalwahlen haben erneut gezeigt: Die Wählerinnen und Wähler, die zum Teil Hunderte von Stimmen vergeben dürfen, um Ortsvorsteher, Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage zu wählen, werden leicht abgeschreckt, überhaupt wählen zu gehen. Das komplizierte Wahlverfahren mit der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens führe außerdem oft dazu, dass eine ungültige Stimmabgabe erfolge.
‘Unser Gesetzentwurf ist ein konkreter Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit. Die Umsetzung unseres Vorschlags würde den Bürgern das Wählen erleichtern und zu einer spürbar höheren Wahlbeteiligung führen. Durch die vorgeschlagene Änderung des Kommunalwahlgesetzes soll sichergestellt werden, dass den Wählerinnen und Wählern die Stimmzettel für die Wahlen zum Gemeinderat, zum Verbandsgemeinderat und zum Kreistag spätestens drei Tage vor dem Wahltag zugesandt werden. Die Wahlberechtigten können sich schon vor der Wahlhandlung mit der komplizierten Abstimmungstechnik vertraut machen, damit das Wahlprozedere keine abschreckende Wirkung hat.’
Horst Gies: ‘Es spricht nach den Erfahrungen der zurückliegenden Kommunalwahl viel dafür, dem Beispiel Baden-Württembergs zu folgen. Allen Wählerinnen und Wählern sollten ihre Stimmzettel und ein Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe vor der Wahl automatisch durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde übersandt werden. So könnten sich alle Bürgerinnen und Bürger in Ruhe auf den Urnengang vorbereiten und dann den Wahlzettel abgeben.’
Bedenken, dass es zu Missbrauch bei der erleichterten Wahlhandlung kommen könnte, widerlege das Beispiel Baden-Württemberg oder Bayern. Dortige langjährige Erfahrungen mit der Versendung von Stimmzetteln vor der Wahlhandlung hätten gezeigt, dass es zu keinem Anstieg des Missbrauchs gekommen ist. Vielmehr wird die Versendung der Stimmzettel vor dem Wahlgang von den Wahlberechtigen als ‘demokratische Dienstleistung’ verstanden, mit der gewissenhaft umgegangen werden muss und wird.