Guido Ernst und Horst Gies erkundigen sich nach Nachmittagsbetreuung an Grundschulen
Ein viel diskutiertes Thema schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie war die Betreuung von Grundschülerinnen und Grundschülern an den Nachmittagen. Nun stellt sich diese Frage sicher noch dringender. Die beiden Landtagsabgeordneten aus dem Ahrkreis Guido Ernst und Horst Gies wollen es deshalb genau wissen und fragen in einer kleinen Anfrage für den Kreis Ahrweiler bei der Landesregierung zu diesem Thema nach.
Angeregt wurden sie dabei unter anderem auch durch einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung, der sich schon vor der Pandemie mit diesem Thema auseinandersetzte und der sich mit den Ergebnissen einer Studie des Deutschen Jugendinstituts befasste. Demnach benötigten drei Viertel der Grundschulkinder einen Betreuungsplatz am Nachmittag, doch hätten tatsächlich bundesweit nur die Hälfte einen solchen entweder im Hort, in einer Mittagsbetreuung oder einer Ganztagsschule. Bei Studie wurden laut dem Direktor des Deutschen Jugendinstituts Thomas Rauschenbach 33.000 Familien mit Kindern unter 12 Jahren befragt. Die Eltern hätten neben dem Angebot an Betreuungsplätzen auch flexiblere Betreuungsangebote gewünscht, dabei bevorzugen die meisten derzeit kein ganztägiges Angebot, das dann an fünf Tagen gilt. Sie möchten allerdings ein Betreuungsangebot durch Fachkräfte, was wegen des Personalmangels ein Problem ist.
Die beiden Ahrkreisabgeordneten fragen nun nach, welche Grundschulen im Kreis solche Betreuungsangebote, entweder in Zusammenarbeit mit einem Hort, als betreuende Grundschule oder als Ganztagsschule haben. Außerdem wie viele Grundschulkinder diese Einrichtungen besuchen und wie viele Kinder keine dieser Möglichkeiten wahrnehmen. Und sie möchten auch wissen, wie hoch die Beiträge für ein Kind in der betreuenden Grundschule sind, welche Kosten für die Träger der Grundschulen und welche für die Träger der Hortangebote anfallen.
Die neue Kandidatin für den Landtag Petra Schneider findet zu dem Thema bemerkenswert, dass das Land Baden-Württemberg im August eine geänderte und in der Finanzierung ausgeweitete Verwaltungsvorschrift bezüglich der Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Betreuungsangeboten an Grundschulen erlassen hat.