Revisionsverhandlungen zu Hartz IV müssen Klärung bringen — CDU im Kreis Ahrweiler hält Rückzahlungen von Unterkunftskosten an den Bund für unrealistisch – Hartz IV verursacht 1,3 Millionen-Loch im laufenden Kreishaushalt
Die CDU im Kreis Ahrweiler reagiert mit Kopfschütteln auf die neuen Forderungen aus Berlin, die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose auf Null abzusenken und damit eine Rückzahlung der Kommunen an den Bund von rund drei Milliarden Euro zu erreichen. Im Zuge der Arbeitsmarktreform unter dem Stichwort ‘Hartz IV’ wolle Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) zur Entlastung des Bundeshaushalts offenbar erneut in die Taschen von Kreisen und Kommunen greifen, so Michael Schneider, Sprecher des Arbeitskreises ‘Soziales’ der CDU-Kreistagsfraktion.
‘Der zur Beratung anstehende Nachtragshaushalt des Kreises Ahrweiler zeigt hingegen die traurigen Realitäten auf,’ ergänzt Karl-Heinz Sundheimer, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. Es entstehe eine Erhöhung des Zuschussbedarfs um etwa 1.307.000 € bei Mehrausgaben von 1.983.000 € und Mehreinnahmen von 676.000 €. Insgesamt erhöhe sich die Haushaltsbelastung für den Kreis Ahrweiler durch Hartz IV auf über 1,6 Millionen €. Die Einnahmen und Ausgaben für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, konnten bei den Haushaltsberatungen für 2005 nach Aussage der Kreisverwaltung Ahrweiler nur geschätzt werden, da keinerlei Erfahrungswerte vorlagen. Darüber hinaus sei insbesondere die Zahl der Arbeitslosenhilfeempfänger gegenüber den Hochrechnungen von Bundesregierung und Arbeitsagentur erheblich gestiegen. Da der Kreis auch für diesen Personenkreis die Kosten der Unterkunft übernehmen müsse, seien die Ausgabeansätze zu erhöhen.
‘Diese tatsächliche Mehrbelastung im Kreis Ahrweiler steht der Zusage der Bundesregierung, die Kommunen durch Hartz IV um 2,5 Milliarden € zu entlasten, diametral entgegen,’ betont Michael Schneider. Auch die kommunalen Spitzenverbände in Deutschland rechnen nach den vorliegenden Fakten damit, dass die Bundesbeteiligung den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose mindestens in der bisherigen Höhe von 29,1 Prozent beibehalten werden muss, um zusammen mit den Entlastungen der Länder die im Gesetz garantierte Entlastung der Kommunen zu erreichen. ‘Für unseren Kreishaushalt gehen wir dabei fest davon aus, dass der Bund uns im Rahmen des anstehenden Revisionsverfahrens nicht nur die augenblicklichen Mehrkosten erstattet, sondern auch die fest zugesagte Entlastung umsetzt,’ so die Christdemokraten im Kreis. ‘Alles andere wäre Vertrauens- und Wortbruch,’ bekräftigen Sundheimer und Schneider.
Eine vernünftige und seriöse Klärung der weit auseinander liegenden Annahmen können nur die in Kürze beginnenden Revisionsverhandlungen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden bringen. Aus der kommunalen Datenerhebung bei Ländern und Kommunen werden sich die tatsächlichen Notwendigkeiten ergeben, den Bundeszuschuss anzupassen bzw. zwischen den verschiedenen Kreisen und Kommunen anders zu verteilen.