Wilhelm Josef Sebastian MdB (CDU): ‘Modernes Raubrittertum’ — Entscheidung der Intendanten der ARD über eine GEZ-Gebühr für PCs
Der von den ARD-Intendanten vorgelegte Kompromissvorschlag zur Reduzierung der für PCs ab dem 1. Januar 2007 geplanten GEZ-Gebühr trägt nicht dazu bei, die grundsätzlichen Bedenken an der Rechtmäßigkeit dieser Gebühr zu beseitigen, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Wilhelm Josef Sebastian.
Es handele sich vielmehr weiterhin um eine zusätzliche Belastung insbesondere von Selbständigen, die ihre Computer sicher nicht angeschafft haben, um damit Radio- oder Fernsehsendungen zu konsumieren. ‘Damit werden insbesondere die mittelständischen Betriebe in unserer Region getroffen,’ kritisiert der heimische Christdemokrat. Sie werden damit Opfer eine modernen Raubrittertums!
Private Nutzer fallen bekanntlich, sofern sie bereits bei der GEZ gemeldet sind, nicht unter diese Regelung, betont Sebastian. Gerade Selbständige sind aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen zur Abgabe von statistischen Daten oder der Online-Übermittlung von Steuervoranmeldungen gezwungen, einen PC zu nutzen.
Es könne nicht sein, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten mit dieser Internetsteuer durch die Hintertür eine zusätzliche Einnahmequelle schaffen, ohne dass sich die PC-Nutzer dieser entziehen können. Die theoretische Möglichkeit des Empfangs von Radio- und Fernsehsendungen über das Internet kann nicht den Verbrauchern angelastet werden; zumal jeder weiß, dass nur ein verschwindend geringer Teil der Computerbesitzer wirklich von diesem Angebot Gebrauch macht. Im Übrigen wäre es technisch kein Problem, beton der CDU-Politiker, diese Sendungen im Internet zu verschlüsseln, und so die Nutzer nur bei tatsächlichem Empfang zahlen zu lassen.
Wir fordern die Ministerpräsidenten auf, den entsprechenden Passus im Rundfunkgebührenstaatsvertrag weiterhin auszusetzen und diesem modernen Raubrittertum Einhalt zu gebieten. Insbesondere dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck komme hierbei eine Schlüsselrolle zu.