Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm zeugt von völlig überzogener Regulierung — CDU-Fraktion im Kreistag Ahrweiler bringt Resolutionsentwurf ein
Die CDU-Kreistagsfraktion bringt zur Kreistagssitzung am kommenden Freitag einen Resolutionsentwurf zum Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) ein. Wie der Fraktionsvorsitzende der Christdemokraten, Karl-Heinz Sundheimer, betont, will man damit auch auf Kreisebene den dringend notwendigen Protest gegen die völlig überzogenen Regelungsdichte des LEP-IV-Entwurfes formulieren. ‘Während in der Einleitung zum LEP IV zu Recht auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und den Abbau bürokratischer Hindernisse hingewiesen wird, stehen die nachfolgend formulierten verbindlichen Regelungen der Ziele und Grundsätze durch ihren Detaillierungsgrad und ihre Intensität im krassen Gegensatz dazu.’
Die Vielfalt der Kommunen und deren planerische Entscheidungen in besonderer Kenntnis der örtlichen Situation seien seit 60 Jahren Garant einer stabilen Entwicklung, so der Resolutionstext. Das Landesentwicklungsprogramm IV mit seinen 265 Zielen und Grundsätzen schränke hingegen die kommunale Planungshoheit in einem bisher nicht gekannten Ausmaß ein. Das LEP IV sei von einem tiefgreifenden Misstrauen gegenüber kommunaler Planung geprägt. Nur in einem partnerschaftlichen Miteinander von staatlichem Orientierungsrahmen und örtlicher, auf ehrenamtlicher Tätigkeit basierender Planung kann die Zukunftsfähigkeit der Gemeinden und damit auch des Landes gesichert werden.
Die CDU im Kreistag weist auch darauf hin, dass die unterschiedlichen Formulierungen zu den Verdichtungsräumen und den ländlichen Räumen in den Zielen und Grundsätzen des LEP IV-Entwurfs sich in der Konsequenz vom übergeordneten Leitbild der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilräumen verabschieden. Die Anforderungen, die der demographische Wandel an die künftige Entwicklung stellen wird, verkenne man nicht. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die ländlichen Räume in weiten Bereichen durch das Landesentwicklungsprogramm zum Ausbluten und letztlich zu einer Passivsanierung verpflichtet werden. Zur Sicherung der verfassungsrechtlich garantierten und in der Praxis bewährten kommunalen Planungshoheit sei die Regelungsdichte erheblich zu reduzieren. Statt detaillierter Ziele soll das Landesentwicklungsprogramm Leitlinien einer Entwicklung vorgeben. Hierbei seien Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen, statt ein engmaschiges Netz von Restriktionen zu formulieren.
Die Christdemokraten hoffen auf eine breite überparteiliche Zustimmung zur Resolution, so wie dies in anderen Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten möglich war.