Zustimmung zu Umbauplänen der Kreisstadt in der ehemaligen Grundschule Weststraße — CDU im Kreis Ahrweiler will Kreis-Förderung des ‘Mehrgenerationenhauses’ in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Die CDU im Kreis Ahrweiler begrüßt weiterhin die Bemühungen, im Kreis Ahrweiler ein Mehr¬generationenhaus zu errichten. Diese Feststellung trafen die Vertreter der CDU-Kreistagsfraktion jetzt bei ihrem Ortstermin in der ehemaligen Grundschule in der Weststraße in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Fraktionsvorsitzender Karl-Heinz Sundheimer und der Sprecher der Fraktion für den Bereich ‘Familie’, Michael Schneider, betonten die Bedeutung dieses Projekts, in der verschiedenen familienspezifische Beratungs- und Weiterbildungsangebote unter ‘einem Dach’ vereint werden sollen. Bereits im vorigen Jahr hatte der CDU-Kreisverband per Parteitagsbeschluss die Einrichtung des Mehrgenerationenhauses mit Bundes- und Landesförderung gefordert.
Bürgermeister Dr. Hans-Ulrich Tappe erläuterte vor Ort die Umbaupläne der Stadt mit einem Volumen von etwa 2,5 Millionen Euro. Unter anderem soll dort der evangelische Kindergarten mit zwei Gruppen neu unter¬gebracht werden. Die alte Liegenschaft der Einrichtung in der Wolfgang-Müller-Straße muss aus baulichen Gründen spätestens 2008 geschlossen werden. Auch der bisher in der Westsstraße betriebene Kinderhort soll weiterbestehen.
‘Das Mehrgenerationenhaus in der Kreisstadt hat überörtliche Bedeutung’, legt Karl-Heinz Sundheimer dar, ‘der Kreis wird bei der Investition daher mit ins Boot gehen.’ Die CDU-Kreistagsfraktion hat deshalb jetzt beantragt, unter Anwendung der Förderungsrichtlinien des Kreisjugend¬amtes einen Kreiszuschuss als Baukostenzuschuss zu gewähren. Hierbei soll im Hinblick auf den Evangelischen Kindergarten Bad Neuenahr eine Orientierung an den Bestimmungen über die Beteiligung des Kreises an den Sanierungen von Kindertagesstätten erfolgen. Im Vermögenshaushalt des Kreises sollen hierfür laut CDU-Vorschlag als Verpflichtungsermäch¬tigungen für 2009 und 2010 je bis zu 100.000 € der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Verfügung gestellt werden.
‘Auch für den laufenden Betrieb des ´Mehrgenerationenhauses‘ steht der Kreis zu seiner Zusage’, ergänzt Michael Schneider. Daher soll der Kreis analog der Förderung hauptamtlicher Fachkräfte in der Jugendhilfe eine Kreisförderung zu den Personal- und Sachkosten eines noch zu beschäftigenden Mitarbeiters des Mehrgenerationenhauses zu gewähren. Hierbei erfolgt eine Orientierung an der Mitfinanzierung hauptamtlicher Fachkräfte in der Jugendarbeit. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich zunächst auf 3 Jahre ab dem Jahr 2008.