Organspende schenkt Leben — Junge Union schafft Aufmerksamkeit
Auf die Wichtigkeit einer Organspende machte jüngst der Kreisvorstand der Jungen Union aufmerksam.
‘Mit dem Organspendeausweis kann jeder von uns einem Mitmenschen Leben schenken’, kommentierte JU-Kreisvorsitzender Michael Schwarz die Aktion seines Verbandes, ‘deshalb ist es für uns so wichtig, dass wir für diese einfache und unkomplizierte Art zu helfen werben und Aufmerksamkeit schaffen.’
Der Organspendeausweis, den der spendebereite Bürger bei sich trägt, schafft Klarheit. Wenn er nicht vorliegt, müssen im Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung ansonsten die Angehörigen entscheiden; der Betroffene hätte dann keine Möglichkeit mehr, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Zudem entlastet der Ausweis die Angehörigen in einer bedrückenden Situation von einer schwerwiegenden Entscheidung. Im seit 1997 geänderten Organspendeausweis kann man das Einverständnis zur Organspende entweder generell erteilen, oder man kann es auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organspende widersprechen. In der Zeile ‘Anmerkungen/Besondere Hinweise’ kann man eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll.
Das Ausfüllen dieser Erklärung ist ein völlig unbürokratischer Akt, der kaum Mühe erfordert. Es ist auch möglich, seine Erklärung einfach nur auf einem Bogen Papier formlos festzuhalten. Eine testamentarische Erklärung wäre jedoch nutzlos, da ein Testament zu einem Zeitpunkt eröffnet wird, an dem es für eine Organentnahme zu spät ist. Dabei muss niemand fürchten, sich ein für allemal festzulegen. Wer seine Einstellung zur Organspende ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten. Auf einem neuen Ausweis kann man seine geänderte Einstellung festhalten. Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu informieren.
Der Organspendeausweis kann auf der folgenden Seite heruntergeladen werden: www.organspende-info.de. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, ihn unter der e‑mail-Adresse order@bzga.de oder der Rufnummer 0221–89920 bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln zu bestellen.