CDU-Landtagsfraktion ergreift Gesetzesinitiative — Bürgerinnen und Bürger sollen zu Hause entscheiden können
Die CDU-Landtagsfraktion bringt einen eigenen Entwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes in den Landtag ein. Ziel ist es, bei den nächsten Kommunalwahlen den Bürgerinnen und Bürger das Wählen zu Hause zu ermöglichen. Darauf haben die CDU-Landtagsabgeordneten Guido Ernst und Horst Gies hingewiesen.
‘Die Zahlen belegen, dass seit vielen Jahren bei den Kommunalwahlen stärker als bei allen anderen Wahlen die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zurückgeht. Seit den Ergebnissen der Kommunalwahlen 1999 hat die CDU deshalb das Thema ‘Wählen zu Hause’ in die politische Diskussion eingebracht. Doch die SPD-geführten Landesregierungen blockieren seit 14 Jahren diesen wichtigen Schritt zu mehr Bürgerbeteiligung. In unserem neuen Gesetzentwurf müssen die Koalitionsfraktionen jetzt Farbe bekennen. Wollen Sie diesen Schritt zu mehr Bürgernähe, der sofort umgesetzt werden könnte, oder pflegen Sie lieber Ihre Prestigeprojekte in der Enquete-Kommission ‘Bürgerbeteiligung’ wie das Wahlrecht ab 16 und Wahlmöglichkeiten für Nicht-EU-Ausländer?’
Horst Gies verwies darauf, dass die Wählerinnen und Wähler, die hunderte von Stimmen vergeben sollten, Ortsvorsteher, Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage wählen und sich noch für die Parteien entscheiden müssten, leicht abgeschreckt würden, überhaupt wählen zu gehen. Kein Wahlverfahren im politischen System der Bundesrepublik Deutschland sei für den abstimmenden Bürger, beispielsweise durch das Kumulieren und Panaschieren, so kompliziert wie das Kommunalwahlrecht. Zum Teil lange Warteschlangen vor den Wahllokalen täten ihr Übriges. Dies gelte vor allem in den Ortsgemeinden, in denen die Gemeinderäte in Mehrheitswahl gewählt würden und die Wählerinnen und Wähler auf einem leeren amtlichen Stimmzettel in der Wahlkabine durch handschriftliche Eintragungen die Ratsmitglieder wählen müssten. Dort sei die Zahl der ungültigen Stimmabgaben bei den letzten Wahlen massiv angestiegen. Dazu komme eine Zunahme der Wahlenthaltung und der Anteil der Briefwähler habe stark zu genommen. Ein Anteil von Briefwahlen von über 30 Prozent bei den vergangenen drei Kommunalwahlen seien deshalb keine Seltenheit.
Deshalb, so Guido Ernst, solle den Wählerinnen und Wähler wie in Baden-Württemberg, durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde etwa eine Woche vor der Wahl ihre Stimmzettel und ein Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe übersandt werden. So könnten sich die Bürgerinnen und Bürger in Ruhe auf den Urnengang vorbereiten und dann den Wahlzettel abgeben. Natürlich bleibe es den Wählerinnen und Wählern unbenommen, auch erst im Wahllokal abzustimmen.
In der Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion, so Gies, solle erreicht werden, dass sich die Wahlberechtigten schon vor der Wahl mit der schwierigen Abstimmungstechnik konkret vertraut machen könnten. Außerdem werde es älteren und beeinträchtigten Menschen erleichtet, ihr Wahlrecht auszuüben. Dazu komme, dass das aufwendige Briefwahlverfahren, vor dem viele ältere Wählerinnen und Wähler seiner Kompliziertheit wegen zurückschreckten, vermieden würde. Bedenken, dass es zu Missbrauch bei der erleichterten Wahl kommen könnte, widerlege das Beispiel Baden-Württemberg, wo das Wählen zu Hause seit über 30 Jahren praktiziert werde. Dortige Erfahrungen mit der Versendung von Stimmzetteln vor der Wahl hätten gezeigt, dass es keinen Anstieg des Missbrauchs gebe. Vielmehr werde die Versendung der Stimmzettel vor der Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern als ‘demokratische Dienstleistung’ verstanden, mit der gewissenhaft umgegangen werde.