ACDJ Regionalarbeitskreis im Ahrtal gegründet — Vortrag zum Thema ‘Der Rechtsstaat als Garant und Grenze der Religionsfreiheit’
Auf Einladung des neu gegründeten regionalen Arbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen (ACDJ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler hielt Dr. Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, einen Vortrag zum Thema ‘Der Rechtsstaat als Garant und Grenze der Religionsfreiheit’.
‘Das Spannungsfeld von Religionsfreiheit und ihren rechtlichen Grenzen fordert immer wieder zu schwierigen, häufig kontroversen Abwägungsentscheidungen heraus, die auch den gesellschaftlichen Wandel widerspiegeln’, betonte der Regionalsprecher des ACDJ Bad Neuenahr-Ahrweiler, Dr. Torben Butchereit, bei seiner Begrüßung.
Diese Problematik griff Dr. Eschelbach auf und stellte zu Beginn seines Referats zunächst dar, in welchen Fallkonstellationen mit Auslandsbezug nach dem Internationalen Privatrecht die Scharia auch von deutschen Gerichten angewendet wird. Hierbei hätten die verschiedenen Gerichte aber regelmäßig sehr intensiv zu prüfen, ob die jeweils einschlägige Vorschrift der Scharia mit den Grundwerten der deutschen Rechtsordnung, insbesondere den Grundrechten, im Einklang stehe. Nur auf diese Weise könne verhindert werden, dass in Deutschland Urteile gesprochen werden müssten, die etwa mit der Gleichberechtigung von Männern und Frauen nicht zu vereinbaren wären.
Kritisch äußerte sich Dr. Eschelbach zum erst kürzlich beendeten Gesetzgebungsprozess, mit dem die Politik auf ein Urteil des Landgerichts Köln reagierte, das die nicht medizinisch indizierte Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung qualifiziert hatte. Eine Beschneidung ohne Betäubung sei nach medizinischen Erkenntnissen selbst für Kleinstkinder eine Gewalterfahrung, deren psychische Wirkung zwar nicht vorschnell übertrieben, jedoch auch nicht bagatellisiert werden dürfe. Dr. Eschelbach bezweifelte, ob sich die betroffenen Eltern dessen immer hinreichend deutlich bewusst seien. Die neue Gesetzeslage sei aber sehr unübersichtlich, so dass auch derjenige, der eine Beschneidung nicht fachgerecht durchführe, in der Regel keine Bestrafung fürchten müsse.
‘Dr. Eschelbach ist es in hervorragender Weise gelungen, das vielschichtige Thema darzustellen und dabei Fehlvorstellungen vorzubeugen’, so Dr. Butchereit abschließend. ‘Es freut mich, dass der ACDJ in seiner Auftaktveranstaltung bei einem vermeintlich sehr fachspezifischen Thema einen so hochkarätigen Referenten und so viele Bürger — auch ohne juristischen Hintergrund — ansprechen konnte.’