Landesregierung äußert sich zur Anfrage nach Auflösung kleiner Grundschulen
Auf die kleine Anfrage der Abgeordneten aus dem Kreis Ahrweiler Guido Ernst und Horst Gies hat die Ministerin Dr. Stefanie Hubig nun geantwortet. Hierbei erläutert sie noch einmal, dass Grundschulen nach dem Schulgesetz pro Jahrgangsstufe eine Klasse haben sollen. Dies habe man schon mit der Senkung der Klassenmesszahlen von 30 auf 24 Schüler pro Klasse erleichtert. Auch der Rechnungshof habe angemahnt, dass man die Standorte von kleineren als einzügigen Grundschulen überprüfen solle. Es bleibe aber bei dem schulgesetzlichen Ausnahmetatbestand der Genehmigung in besonderen Fällen.
Die Bildungsministerin weist auch darauf hin, dass größere Grundschulen mehr Möglichkeiten z.B. bei Vertretungen und bei Differenzierungs- und Zusatzangeboten haben. Nun solle nach den demnächst veröffentlichten Leitlinien überprüft werden, wo und wie kleinere als einzügige Grundschulen erhalten werden können. In allen Fällen, auch dem der Grundschule Wershofen, die im Schuljahr 2016/17 nur zwei Klassen bilden konnte, müsse der Schulträger ein Konzept zum Erhalt liefern, in das natürlich besonders die zukünftige Schülerzahlenentwicklung einfließen soll.
Für die beiden CDU-Abgeordneten ergibt sich daraus, dass, wennsich die prognostizierten Zahlen von Wershofen bewahrheiten, der Fortbestand der Grundschule gesichert werden kann. Bei der Erarbeitung des Konzepts wird, so Ministerin Hubig, der Schulträger von der Schulbehörde unterstützt. Zur Frage der Abgeordneten Ernst und Gies, ob auch dislozierte Standorte möglich seien, antwortet die Ministerin, dass dies bei Ausnahmen von der schulgesetzlichen Mindestgröße eine Option sein kann, um ein wohnortnahes Grundschulangebot im Land zu sichern. Bildungsausschussvorsitzender Guido Ernst meint hierzu: „Dies könnte ich mir durchaus als Möglichkeit für den Standort Reifferscheid vorstellen.“
Die Abgeordneten hatten auch gefragt, ob nicht, ähnlich wie bei den Leitlinien für die Realschulen plus, ein Kriterium wie die zentralörtliche Bedeutung einfließen könne. Hierzu erklärt Ministerin Dr. Hubig, dass Grundschulstandorte mit kleineren als einzügigen Grundschulen in der Regel keine zentralörtliche Bedeutung haben. Sie weist aber auch darauf hin, dass unter den sonstigen Gründen für den Erhalt einer Grundschule die „besondere Bedeutung für die Sitzgemeinde“ zählt. MdL Horst Gies sieht auch in dieser Feststellung eine Möglichkeit für die Schulen in Berg und Reifferscheid, wobei in Berg schon die Erreichbarkeit der nächsten Grundschule mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein entscheidendes Kriterium sei.
Nicht beantwortet wurde nach Ansicht der beiden Abgeordneten Gies und Ernst die Frage nach der Stärkung bzw. Schwächung des ländlichen Raums und der Einbindung des Innenministeriums und des Demografiekabinetts in den Entscheidungsprozess. Dies bedauerten die Abgeordneten unseres Kreises, da es doch um die Stärkung des ländlichen Raums gehen müsse