Reicht der Plan B bei Öffnung der Schulen?
Die Antwort auf diese Frage erhofften sich die Ahrkreisabgeordneten im rheinland-pfälzischen Landtag Guido Ernst und Horst Gies von der Antwort der Landesregierung auf ihre kleine Anfrage. Geantwortet hat ihnen in Vertretung der Ministerin Staatssekretär Hans Beckmann.
Zunächst wies er auf die Einigung der Kultusministerinnen und –minister hin, bundesweit den Regelunterricht an allen Schulen nach den Sommerferien zu öffnen. Das Ministerium plane bei Anstieg im Infektionsgeschehen drei mögliche Szenarien. Im ersten dieser Szenarien entfällt die Abstandsregelung in den Klassenzimmern, auf dem Schulhof sei sie einzuhalten. Schutzmasken müssten nur in Treppenhäusern und Fluren getragen werden.
Im zweiten Szenario, bei deutlich erhöhter Infektionszahl in der Region oder im ganzen Land gebe es einen eingeschränkten Regelbetrieb mit Abstandsgebot. Im Szenario 3 würden temporäre Schulschließungen in Kraft treten. Der Hygieneplan bleibe grundsätzlich bestehen. Die Schulen mussten bis Ende der Sommerferien für jedes Szenario der Schulbehörde ein pädagogisches Konzept vorlegen. Darin würden die Erfahrungen aus der Zeit des eingeschränkten Regelbetriebs einfließen. Ob dies bei allen Schulen geschehen konnte, bleibt nach Einschätzung der Abgeordneten abzuwarten.
Insgesamt überzeugt die Abgeordneten Gies und Ernst die Antwort aber nicht. Sie fragen, wann die einzelnen Szenarien einsetzen. Das ist zum Beispiel in anderen Bundesländern zahlenmäßig geregelt. Sie weisen auch darauf hin, dass die einheitliche Festlegung der KMK sich nicht in einheitlichen Konzepten der Bundesländer zeigt. Hier regelt jedes Land anders, NRW sogar mit einer Maskenpflicht ab Klasse 5.
Die Abgeordneten fragen auch, warum man das Abstandsgebot nicht durch kleinere Gruppen bei Nutzung aller Räume, oder auch neuer Räume, bzw. wie der Verband der Gymnasiallehrer fordert, im Schichtbetrieb umsetzt. Darauf antwortet man von Seiten der Landesregierung, dass für die Deckung des Raumbedarfs die Schulträger zuständig seien, mit denen man Gespräche geführt habe. In einer solch neuen und außergewöhnlichen Situation ist diese Haltung nach Meinung von Ernst und Gies nicht ausreichend.
Genauso wenig zeigen die Politiker aus dem Kreis Ahrweiler dafür Verständnis, dass man nicht wesentlich verstärkt Lehrer einstellt, sondern in der Antwort nur davon spricht „für die benötigte Zeit befristete Beschäftigungsverhältnisse abzuschließen“. Auch die digitale Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer mit entsprechenden digitalen Dienstgeräten scheint für die Landesregierung nicht notwendig zu sein, da man sie zurzeit nicht plant.
„Mit dem Sofortausstattungsprogramm des Bundes soll einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern während der Dauer der Corona-Pandemie Fernunterricht mit mobilen Endgeräten zu Hause ermöglicht werden, soweit es hierzu einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt“, so das Ministerium. „Hoffentlich klappt wenigstens das“, meinen hierzu Horst Gies und Guido Ernst, „wobei auch hier wieder für Vorhaltung und Ausgabe der Geräte das Ermessen des Schulträgers gefragt ist.“ Auch bei der Schülerbeförderung sei der Schulträger verantwortlich. Wie er das machen soll, wird nach Einschätzung der Abgeordneten nicht deutlich. „In NRW werden tausend zusätzliche Busse für diese Aufgabe von der Landesregierung geordert“, so Guido Ernst.
Guido Ernst und Horst Gies fassen zusammen: „Man kann nur hoffen, dass der große Optimismus der Landesregierung in ihren Regelplan A nicht enttäuscht wird. Auf Plan B ist man nur unzureichend vorbereitet. Das zeigen für die zurückliegende Zeit des eingeschränkten Regelbetriebs für alle Bundesländer auch die jüngsten Untersuchungen des IFO-Instituts und der nationalen Akademie der Wissenschaften „ Leopoldina“ zum Lernen der Schülerinnen und Schüler.“ Natürlich gebe es auch hier rühmliche Ausnahmen im online-Unterricht einzelner Schulen oder einzelner Lehrerinnen und Lehrer.