CDU-Landtagsabgeordnete für vollkommene Beitragsfreiheit der Nachmittagsbetreuung in Rheinland-Pfalz, Regierung lehnt ab
Für Grundschülerinnen und ‑schüler endet der Unterricht meist um die Mittagszeit. „Das bereitet vielen Eltern Probleme, denn das Unterrichtsende ihrer Kinder deckt sich kaum mit dem Ende der eigenen Arbeitszeit“, erklären die CDU-Landtagsabgeordneten Horst Gies und Guido Ernst. „Das ist ein Problem, denn die Frage, wie sich Familie und Arbeit unter einen Hut bringen lassen, ist für Eltern oftmals nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine finanzielle. So vielfältig und unterschiedlich die Kinder sind, so vielfältig und unterschiedlich sind auch die Nachmittags-Angebote zur Betreuung im Kreis Ahrweiler. Während die Ganztagsschule für die Eltern kostenfrei ist, sind die anderen verschiedenen Modelle der Nachmittagsbetreuung, etwa die betreuende Grundschule, kostenpflichtig. In Rheinland-Pfalz ist jede dritte Familie auf diese kostenpflichtigen Angebote angewiesen. Hier schlägt die CDU-Landtagsfraktion eine deutliche Verbesserung vor.“
Der Bundestag hat entschieden ab 2025 für alle Grundschüler einen Rechtsanspruch auf eine Nachmittagsbetreuung festzuschreiben. Vor diesem Hintergrund wollten die CDU-Abgeordneten das bestehende Ungleichgewicht ändern und die Beitragsfreiheit für die Nachmittagsbetreuung in Rheinland-Pfalz auf den Weg bringen – ein entsprechender Antrag der CDU-Landtagsfraktion wurde im Landtag am 28.01.21 behandelt. Leider wurde er von den Regierungsfraktionen und der AfD abgelehnt. Für den CDU-Vorstoß sprach eigentlich, dass die betreuende Grundschule und der Schülerhort Eltern und Kindern ein flexibles Betreuungsangebot im Nachmittagsbereich samt Hausaufgabenbetreuung und Förderung bietet.
Auch die Kandidatin für den Landtag Petra Schneider meint hierzu: „Die vollkommene Beitragsfreiheit für die Nachmittagsbetreuung in Rheinland-Pfalz müsste mit dem Beginn des Schuljahres 2021/22 möglich sein. Die CDU-Landtagsfraktion schlägt ja eine Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 14. Mio. Euro für die bislang kostenpflichtige Betreuung am Nachmittag aus dem Landeshaushalt vor. Erfasst sind dabei sowohl öffentliche als auch private Träger der Nachmittagsbetreuung und auch Kinderhorte.“
Horst Gies ergänzt: „Größtmögliche Vielfalt, größtmögliche Vereinbarkeit und größtmögliche Verlässlichkeit – das ist unser Anspruch für Familien in Rheinland-Pfalz.“
Guido Ernst und Horst Gies hatten sich deshalb auch mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt, um zu erfragen wie hoch die finanziellen Belastungen in der Frage im Landkreis Ahrweiler für die Familien sind, die ihre Kinder mit kostenpflichtigen Angeboten am Nachmittag betreuen lassen.
Das konnte die Landesregierung nicht beantworten, da ihr die einzelnen Elternbeiträge nicht bekannt seien. Es nehmen aber nur etwa die Hälfte der Kinder in Grundschulen des Kreises Ahrweiler, nämlich 2197 von 4295, ein solches Angebot an, obwohl alle Grundschulen zumindest ein Angebot als „Betreuende Grundschule“ vorhalten. Auch für den Träger ergeben sich noch erhebliche Kosten, da vom Land bisher nur Zuschüsse pro Gruppe gezahlt werden.