CDU im Kreis Ahrweiler will Lehrschwimmbecken in der Verbandsgemeinde Adenau voranbringen
Die CDU im Kreis Ahrweiler will den Bau eines Lehrschwimmbeckens in der Verbandsgemeinde Adenau wieder nach vorne auf die politische Agenda setzen. Nachdem das Vorhaben flutbedingt in der „Warteschleife“ festhing, ist es nach Auffassung des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Kreistag, Michael Korden, und der CDU-Kreisvorsitzenden Petra Schneider MdL Zeit, nachdem die Planungen wieder aufgenommen wurden, nun weitere konkrete Schritte einzuleiten. Gemeinsam mit Verbandsbürgermeister Guido Nisius und der CDU-Bundestagsabgeordneten Mechthild Heil traf man sich jetzt in Adenau neben der bestehenden Hocheifelhalle, wo sich ein geeigneter Standort befindet.
Mit dem anstehenden Neubau der Hocheifelhalle könnte die bauliche Maßnahme in unmittelbarer Nähe der Grundschule Adenau und des Erich-Klausener-Gymnasiums umgesetzt werden. Neben diesen beiden Schulen würden auch die Schülerinnen und Schüler der Hocheifelschule Adenau und der Förderschule Wimbach und damit rund 1.400 Schülerinnen und Schüler von einem solchen Schwimmangebot profitieren. Mit der Schließung des Hallen- und Freibad „Badenova“ in Adenau im Jahr 2012 waren damals auch die Möglichkeiten weggefallen, Schwimmunterricht sowie Vereins- und Gesundheitsschwimmen in der Verbandsgemeinde anzubieten. Mit der Flut sind auch diese Möglichkeiten im Ahrtal bis auf weiteres nicht mehr gegeben. Das neue Lehrschwimmbecken wäre ein Gemeinschaftsprojekt des Kreises Ahrweiler und der Verbandsgemeinde Adenau als Schulträger der jeweiligen Schulen ggf. in Kooperation mit der Stadt Adenau.
Zur Historie: auf Betreiben der CDU in Kreis und Verbandsgemeinde wurden bereits im Jahr 2020 im Haushalt des Kreises 100.000 Euro als Anlaufbetrag für anteilige Planung zum Bau eines Lehrschwimmbeckens in Adenau eingestellt. Zu einer Umsetzung kam es wegen Corona und Flut bislang jedoch nicht. Die im Raum stehenden Fragen zum definitiven Standort, zur Finanzierung von Investition und Folgekosten sowie zur Bauträgerschaft sind jetzt zwischen Kreis, Verbandsgemeinde und Stadt zu klären, so dass die politischen Gremien jeweils die erforderlichen Beschlüsse fassen können.